- 2,20% p.a. für Einlagen bis 500.000 €
- Zinsgutschriften erfolgen jährlich
- Zins liegt immer über EZB-Leitzins
- 30 Euro Startguthaben bei Kontoneuanlage
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Tagesgeld Steuer
Zinseinnahmen, die durch eine Geldanlage auf einen Konto oder in einen Depot anfallen, sind zu versteuern, sofern die Jahreseinnahmen den Sparer-Pauschbetrag (ab 1.1.2009) überschreiten. Auch Tagesgeldzinsen werden hier als Einnahmen aus Kapitalerträgen berücksichtigt.
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Um ein Tagesgeldkonto eröffnen zu können, benötigen Sie nur wenige Minuten. Dazu füllen Sie als ersten Schritt das Online-Formular zur Kontoeröffnung aus. Neben den persönlichen Daten ist auch die Angabe eines sogenannten Referenzkontos (Verrechnungskonto) erforderlich. Dies ist das Konto, auf dem die Auszahlungen vom Tagesgeldkonto gutgeschrieben werden sollen. Üblicherweise geben Sie hier Ihr Girokonto an, aber es ist auch jedes andere Konto, zum Beispiel auch ein Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank möglich. Eine Änderung des Auszahlungskontos kann der Bank natürlich jederzeit mitgeteilt werden. Während Auszahlungen nur auf das Referenzkonto überwiesen werden dürfen, können Einzahlungen auf das Tagesgeldkonto von jedem beliebigen Konto erfolgen.
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