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Neue gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland

17. Juni 2009

Hinter dem nicht unbedingt von besonderer Kreativität geprägten Begriff des Merkelschirms verbirgt sich nichts anderes als der staatliche Schutzmechanismus für die gesparten Kapitaleinlagen der Verbraucher bei den verschiedenen Instituten der deutschen Bankenbranche.

Bisher war handelte es sich bei diesem Instrument zur Einlagensicherung jedoch eher um ein Versprechen, dass der Staat ausnahmslos alle Rücklagen der Sparer absichern würde. Nun nimmt die Bundesregierung endlich die erhoffte und aus Sicht vieler Anleger längst überfällige Anhebung der so genannten gesetzlichen Einlagensicherung von 20.000 Euro auf 50.000 Euro und später auf 100.000 Euro vor.

Siehe hierzu: Gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland

Kritik an später Umsetzung

Auch wenn die Maßnahmen der Bundesregierung in diesem wichtigen Bereich von Verbraucherschützern mit Wohlwollen aufgenommen werden. Einem Kritikpunkt sieht sich die Bundeskanzlerin dennoch ausgesetzt. Sie hat einmal mehr nach Auffassung vieler Beobachter schlichtweg zu langsam reagiert. Denn mit der Pleite der Investmentbank Lehman Brothers haben viele andere Staaten der EU bereits erkannt, welche Gefahren im Zuge der Krise lauern können, und dass rascher Handlungsbedarf besteht, damit die Anleger ihren Banken nicht die Türen einrennen, um es bildhaft zu formulieren.

Der Merkelschirm war wie erwähnt in keiner Weise gesetzlich verankert. Somit basierte die Ruhe bei den Anlegern ihre Einlagen betreffend eher auf einem gesunden Gottvertrauen als darauf, dass im Ernstfall wirklich die Verluste vom Staat ausgeglichen werden müssen. Dafür hätten dann das Sicherungssystem des Bankenverbandes gerade stehen müssen. Am besten treffen es ohnehin die Kunden der Sparkassen, denn dort existiert eine Einlagengarantie ohne Einschränkung.